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2. Februar 2009Steuerrabatt für Senioren in Seniorenresidenz

Ältere Menschen, die einem Altenheim wohnen, können jetzt einen zusätzlichen Steuerrabatt für haushaltsnahe Dienstleistungen erhalten. Die Oberfinanzdirektion Rheinland hat dies in einem Erlass klargestellt. So können Senioren jetzt bis zu 600 Euro jährlich Steuern sparen, indem Sie einen Teil ihrer Lebenshaltungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Hierfür muss man in seinem Altenheim oder Seniorenresidenz über eine abgeschlossene Wohnung verfügen. Ein einfaches Pflegezimmer ohne Kochgelegenheit reicht nicht aus. Die Pflegeeinrichtung muss dem Finanzamt die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und alle übrigen Dienstleistungen belegen.
Das gilt natürlich nur für Senioren, die auch eine Steuererklärung ausfüllen müssen. Lesen Sie hierzu auch:
http://www.seniorenland.com/news/ratgeber/steuertipps-fuer-senioren.html
http://www.seniorenland.com/news/ratgeber/rente-versteuern-rueckwirkende-forderungen-des-finanzamts.html
Dominik Birgelen
Geschäftsführer
Tags: Altenheim, Senioren, Seniorenresidenz, Steuern, Steuerrabatt
