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17. August 2008Rente versteuern: rückwirkende Forderungen des Finanzamts

Das liebe Geld (Quelle: Pixelio)

Über 2 Millionen Senioren drohen im Jahr 2009 rückwirkende Forderungen des Finanzamts, weil sie ihre Rente nicht versteuert haben. Der Bund der Steuerzahler NRW warnt dagegen vor übertriebener Panikmache und bietet ein umfassendes Informationspaket an: Die Service-Information „Diese Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben“, die Broschüren „Steuererklärung 2007 für Senioren“ und den Ratgeber „Senioren und Steuern“.

In der Service-Information “Diese Renter müssen eine Steuererklärung abgeben”. erklärt der BdSt NRW kurz und leicht verständlich, unter welchen Voraussetzungen ein Rentner eine Steuererklärung abgeben muss und wann es sich lohnt, freiwillige eine Steuererklärung abzugeben. Die Erläuterungen werden zusätzlich anhand von Beispielen verdeutlicht.

An alle Rentner, die eine Erklärung abgeben müssen oder wollen, richtet sich die Broschüre „Steuererklärung für Senioren“. Schritt für Schritt wird darin erklärt, welche Formulare wie ausgefüllt werden müssen, welche Belege das Finanzamt sehen will und welche Abzugsmöglichkeiten es gibt.

Der Ratgeber „Senioren und Steuern“ erklärt ausführlich, wie sich andere Einkünfte im Alter steuerlich auswirken, welche Sonderregelungen, Vergünstigungen und Freibeträge eine Rolle spielen können und welche Steuerfallen zu beachten sind. Zusätzlich wird das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer in Grundzügen behandelt.

Die Service-Information und die beiden Broschüren können beim Bund der Steuerzahler NRW als Paket oder einzeln bestellt werden. Schreiben Sie einfach eine e-Mail an: steuern@steuerzahler-nrw.de mit dem Betreff “Rentner und Steuern” oder rufen Sie an unter 0211 99 175 62.

Welche Senioren müssen denn nun eine Steuererklärung abgeben?
Die Faustregel ist wie folgt: Wer 2005 oder vorher in Rente gegangen ist und eine Jahresbruttorente (Auszahlungsbetrag plus Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die zu zahlen sind) erhält, die über €15.533 liegt, muss eine Steuererklärung einreichen. Bei Senioren, die 2006 in Rente gegangen sind, liegt die Grenze bei €14.936, und wer danach in Rente gegangen ist, munss ab einer Jahresbruttorente von über €14.383 eine Steuererklärung einreichen. Bei Ehegatten, die beide nur Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen, verdoppeln sich die Beträge. Kommen jedoch weitere Alterseinkünfte dazu oder einer der Ehepartner arbeitet noch, gelten andere Regeln. Unter Umständen lohnt sich die Abgabe einer Steuererklärung aber auch für Senioren, die gesetzlich nicht dazu verpflichtet sind, da sie damit den Zinsabschlag auf Zinsen ganz oder teilweise zurückbekommen.

Zu dem Thema empfehlen kann ich auch das Buch “Steuererklärung für Rentner” von der Stiftung Warentest. Dieser Ratgeber hilft Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuerformulare, insbesondere der neuen „Anlage R“. Die wichtigsten Fakten werden an der Stelle erklärt, wo sie in der Steuererklärung auftauchen, das heißt: Zeile für Zeile, wo die Angaben auch hingehören und mit Beispielen erläutert.

Quelle:
http://www.steuerzahler-nrw.de/index.asp?action=sw&id=1297&la=5007
http://www.umweltruf.de/news/111/news0.php3?nummer=15847

Dominik Birgelen
Dominik Birgelen
Geschäftsführer

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Eine Reaktion zu “Rente versteuern: rückwirkende Forderungen des Finanzamts”

  1. Mit Einführung des Alterseinkünfte-Gesetzes wurden im Jahr 2005 Rente steuerpflichtig | basis-rente-vergleich.de

    [...] als noch vor 2005 müssen jetzt auch Rentner eine Steuererklärung abgeben. Um Nachzahlungen zu vermeiden, ist es ratsam alle Belege der aufgeführten Aufwendungen zu [...]

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