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16. August 2012Die Lebensversicherung als Altersvorsorge

Die private Altersvorsorge wird seit Jahren wärmstens empfohlen, damit der gewohnte Lebensstandard nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben aufrechterhalten werden kann. Denn die sogenannte Rentenlücke droht angesichts sinkender gesetzlicher Renten immer mehr Arbeitnehmern. Zu den beliebtesten Gegenmaßnahmen, um diese Lücke zu schließen, gehört der Abschluss einer Lebensversicherung. Diese Form der privaten Altersvorsorge gilt als solides Finanzprodukt mit gesicherter Rendite – eine Lebensversicherung abzuschließen bringt viele Vorteile mit sich. Zwar fällt die Steuerprivilegierung nicht mehr so günstig wie früher aus, dafür profitieren viele Verträge von der Riesterförderung.
Einmalauszahlung oder lebenslange Monatsrente
In die Lebensversicherung zahlt man entweder monatlich einen bestimmten Betrag ein oder leistet Einmalzahlungen. Am Ende der Laufzeit erhält der Anleger sein eingezahltes Kapital zurück zuzüglich eines Garantiezinses und einer variablen Überschussbeteiligung, die sich nach dem Gewinn des Anbieters richtet. Wer ein gut wirtschaftendes Versicherungsunternehmen wählt, profitiert also direkt davon. Der fällige Betrag kann je nach Vertrag als monatliche Rente ausbezahlt werden oder in einer Summe. Gerade die garantierten Monatsrenten bedeuten für viele ältere Menschen ein sorgenfreies Ruhekissen und machen die Lebensversicherung als Altersvorsorge weiterhin zu einer guten Wahl.
Kriterien für die Wahl des Versicherers
Bei der Suche nach einem guten Anbieter sollten Sie auf geringe Verwaltungskosten des Unternehmens achten, auf die Höhe der erwirtschafteten Renditen und auf eine geringe Stornoquote. Über diese Eckdaten geben unter anderem die Bewertungen von Ratingagenturen Auskunft oder auch die Verbraucherzentralen. Letztere sind auch eine gute Anlaufstelle, wenn Sie eine Lebensversicherung kündigen wollen oder müssen. Denn hier hat der Bundesgerichtshof durch ein Urteil überhöhten Abzügen durch ungültige Klauseln einen Riegel vorgeschoben. Haben Sie bereits gekündigt, können Sie der Verbraucherzentrale Hamburg zufolge im Schnitt bis zu 500 Euro von Ihrer Versicherung zurückverlangen – für zu Unrecht erhobene Stornoabzüge und nicht eingehaltene Mindestrückkaufswerte. Ein entsprechender Musterbrief findet sich auf der Website der Verbraucherzentrale Hamburg.
