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15. Juni 2009BSG-Urteil: Gleiche Rechte für die Rentner

Wohn- und Lebensgemeinschaften werden nicht immer freiwillig eingegangen. Oft führen auch finanzielle Überlegungen zum „gemeinsamen Heim“. So lebt eine 68jährige Rentnerin aus Bielefeld mit ihren 40-jährigen Sohn zusammen. Beide waren Bezieher von Arbeitslosengeld II. Dann aber, zu ihrem 65. Lebensjahr erhielt die Mutter eine kleine Altersrente von 136 Euro und das Arbeitslosengeld II sollte für sie gestrichen bzw. gekürzt werden. Das Kasseler Bundessozialgericht (BSG) entschied aber, dass die Sozialhilfeträger auch in diesem Fall den vollen Sozialhilfesatz zahlen müssen. „Rentner dürfen nicht schlechter gestellt werden als jene Eltern, die zusammen mit ihren erwachsenen Kindern Arbeitslosengeld II erhalten“, entschied das Gericht.
Quelle: www.morgenpost.de
Dominik Birgelen
Geschäftsführer
Tags: Altersrente, Arbeitslosengeld, Bundessozialgericht, Gerichtsurteil, Sozialhilfe, Sozialhilfeträger
