Aktuell im News-Blog 
- Keine Kredite für Senioren
- Balearen wollen mehr Senioren
- Ratgeber: Betreutes Wohnen
- Neu im Sortiment: Vibrationstrainings-Gerät “Pulse Trainer”
- Betrug mit gefälschten EC-Karten vorbeugen
- Lebenserwartung in Deutschland nimmt weiter zu
- Handykauf: Wie entscheiden Senioren?
- Nützt Grippe-Impfung bei Senioren?
- Seniorenmodel-Casting in Köln
- Senioren an die Uni
Aktuelle Kommentare 
- Depression zu Depression im Alter: Sanfte Wege hinaus
- Dominik Birgelen zu Lieber sterben als ins Heim?
- Leonie Harwardt zu Umgestaltung Seniorenshop
- Elmar zu Treppenlifter: Unser neues Rund-um-Angebot
- Matthias Blass zu Umgestaltung Seniorenshop
4. Juli 2008Treppenlifter: Unser neues Rund-um-Angebot

Ab sofort bieten wir Ihnen ein Rund-um-Angebot zum Thema Treppenlifter. Unser Seniorenland-Beratungsmobil ist bundesweit für Sie unterwegs (Foto, ganz rechts). Gerne besuchen wir Sie bei Ihnen zu Hause und führen mit Ihnen ein kostenloses und absolut unverbindliches Beratungsgespräch. Unsere Produkte sind immer mit dabei und können vor Ort von Ihnen getestet werden.
Unser Treppenlift bewegt sich flüsterleise und ist einfach zu handhaben. Zudem sind viele Extras verfügbar, wie z.B. eine komplett hochklappbare Leiste, damit sich das untere Schienenstück nicht im Weg zu einem Durchgang befindet.

Sie werden erstaunt sein, wie schnell und unkompliziert die Montage unseres Treppenlifts erfolgt. Bei einfacher, gerader Treppenführung benötigt unser erfahrenes Team gerade einmal 1 bis 2 Stunden. Die Arbeiten erfolgen sauber und unsere Monteure räumen nachher alles wieder auf.
Auch Preislich ist unser Treppenlift interessant. Einen geraden Treppenlift erhalten Sie bereits für 3.499.- €!
Prüfen Sie mögliche Zuschüsse für Ihren Treppenlift durch die Pflegekasse!
Pflegebedürftige haben Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln, die eine selbständigere Lebensführung ermöglichen. Die Pflegekasse überprüft die Notwendigkeit der Versorgung mit den beantragten Pflegehilfsmitteln unter Beteiligung einer Pflegefachkraft oder des Medizinischen Dienstes.Â
Die Höhe der Zuschüsse ist unter Berücksichtigung der Kosten der Maßnahme sowie eines angemessenen Eigenanteils in Abhängigkeit vom Einkommen des Pflegebedürftigen zu bemessen. Pro Maßnahme gibt es bis zu €2.557.-! Der Eigenanteil beträgt 10% der Maßnahme, jedoch höchstens 50% der monatlichen Bruttoeinnahmen des Pflegebedürftigen.Â
Zuschüsse sollten vor Beginn der Maßnahme mit einem Kostenvoranschlag bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Der MDK hat im Rahmen des Verfahrens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit anzufertigenden Gutachten Empfehlungen an die Pflegekasse über die notwendige Versorgung mit technischen Hilfsmitteln und baulichen Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfelds auszusprechen. Die Pflegekassen sind verpflichtet, Sie im Zusammenhang mit der Bezuschussung zu beraten!
Hier finden Sie weiterer Informationen zu unserem 1000fach-bewährten Treppenlift.
Dominik Birgelen
Geschäftsführer
Tags: Treppenlift, Treppenlifter

Am 4. Juli 2008 um 12:48 Uhr
So schaut für mich gelebter Kundenservice aus. Gratulation und viel Erfolg!