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26. April 2010Sicherheit beim Treppenlift
Das 2009 mehrfach ausgezeichnete Unternehmen kaeuferportal.de hat aktuell einige Ratschläge für den Kauf eines Treppenliftes zusammengestellt. Hintergrund dafür ist die verstärkte Präsenz von unseriösen Anbietern. Dabei versäumt das Unternehmen auf seiner Webseite nicht, die unterschiedlichen Formen und Möglichkeiten dieser „Gehhilfen“ zu erläutern.
Foto: Egon Häbich/pixelio.de
Es gibt zunächst einmal die bekannten Sitzlifte und für Rollstuhlfahrer Plattform- oder Hublifte. Klassisch ist der Senkrechtaufzug, der mit einem Fahrstuhl vergleichbar ist und nachträglich in immer mehr Häusern eingebaut wird. Und so sehr sich die einzelnen Modelle unterscheiden, so unterschiedlich sind auch die Möglichkeiten des Kaufes oder der Finanzierung. Selbst gebrauchte Treppenlifte sind im Angebot.
Beim Kauf und bei der Einschätzung der möglichen Händler sollte beachtet werden:
Der Händler sollte Vertragspartner eines namhaften Herstellers sein und das mit einem Zertifikat nachweisen können. Es ist meist die Grundlage für Wartungsverträge, einer jährlichen Überprüfung und Schadensregulierungen. Zahlungen sollten erst nach dem Vollzug der Leistung, also nach Einbau des Liftes, geleistet werden. Voraus-Kasse ist in der Branche unüblich. Natürlich muss sich der Händler direkt vor Ort mit den Gegebenheiten vertraut machen. Ohne eine Begehung kann die sichere Befestigung nicht gewährleistet und auch die generelle Funktionalität des Liftes nicht eingeschätzt werden.
Wie bei anderen Käufen gilt auch hier: Vergleichen spart bares Geld und kann sich bei einer Investitionssumme von bis zu 20.000 Euro schnell zu einem vierstelligen Betrag summieren. Für eine hohe technische Qualität stehen die Gütesiegel CE und GS. Für die abschließende Prüfung der Installation noch einige Tipps:
Das Schienensystem muss fest in der Wand verankert sein und in manchen Fällen zudem stabil auf dem Boden stehen. Es darf nicht wackeln, sondern muss starr, doch nicht verzogen sein und nicht unter Spannung stehen. Spannungen und Krümmungen bedeuten eine unsachgemäße Installation. Zu guter Letzt sollten die einzelnen Verbundstücke fließend und ordnungsgemäß ineinandergreifen, um somit eine ruhige Fahrt zu ermöglichen.
Bildquelle:
www.pixelio.de
Foto: Egon Häbich
Lesen Sie mehr zum Thema:
www.seniorenland.com/news/bannken
www.seniorenland.com/pflegezeit

Gerd Spranger - Presse & Medien
Tags: kauf, lift, rollstuhl, Senioren, sparen, treppen, vergleich

Am 16. November 2010 um 22:21 Uhr
“Für eine hohe technische Qualität stehen die Gütesiegel CE und GS”: Das GS-Zeichen steht in der Tat für “Geprüfte Sicherheit”. CE hingegen steht vorrangig als Zulassungskriterium für den Handel in der europäischen Union, legt die Latte bei der Prüfung von Sicherheitskriterien aber nicht so hoch an, wie GS oder ein TÜV-Test des Treppenlifts. Die Sicherheit steht bei den in Deutschland verkauften Liften glücklicherweise klar im Vordergrund.