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21. Februar 2010Steuern sparen mit Haushaltshilfen
Steuern sparen mit Haushaltshilfen klingt zunächst gut. Seit 2010 ist nämlich der Umfang der „erlaubten Tätigkeiten“ erhöht worden. Damit reagiert der Staat spät auf den Pflegebedarf „in den eigenen vier Wänden.“ Allerdings muss eine tatsächliche Pflegebedürftigkeit vorliegen, am Besten in Form einer Pflegestufe, um hier als privater Arbeitgeber auftreten zu dürfen.
Foto: Günter Havlena/pixelio.de
Die Neuregelung sieht vor, dass “hauswirtschaftliche Arbeiten und notwendige pflegerische Alltagshilfen in Haushalten mit Pflegebedürftigen” erbracht werden dürfen. Somit besteht Rechtssicherheit für private Haushalte, die eine Pflegekraft aus Polen, Rumänien oder Bulgarien anstellen möchten. Ein Teil des Lohnes (20 %) darf von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal jedoch 4000 Euro jährlich. Gleiches gilt für Handwerkerleistungen, jedoch mit einem Höchstbetrag von 1200 Euro.
Realität sei aber, dass diese Tätigkeiten über Minijobs (400 Euro) geregelt werden. Und nicht selten üben die Jobber mehrere solcher Beschäftigungen aus. So ist die Bereitschaft, diese Tätigkeiten angemeldet auszuüben, häufig gering. Als Fazit bleibt: Problem zwar erkannt, doch nicht wirklich gelöst.
Quelle:
www.wdr.de
www.online-artikel.de
Bildquelle: www.pixelio.de Foto: Günter Havlena
Lesen Sie mehr zum Thema:
www.seniorenland.com/news/politisches Handeln
www.seniorenland.com/news/gut essen

Gerd Spranger - Presse & Medien
Tags: Gesetz, hilfe, jobs, minijobs, Pflege, retten, Senioren
