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22. April 2010Senioren bevorzugt
Zu den positiven Alltäglichkeiten der älteren Generation zählen spezielle Vergünstigungen. Ein klassisches Beispiel ist das Senioren-Ticket. Es soll den nicht mehr so mobilen Mitmenschen oder jenen mit einer „dünnen Rente“ helfen, den Alltag besser zu bewältigen und am öffentlichen Leben teilzunehmen. Jetzt klagt ein Rechtsanwalt.
Foto: Erich Westendarp/pixelio.de
Der 51-Jährige Düsseldorfer Anwalt sieht die von der Rheinbahn gesetzte Altersgrenze von 60 Jahren für ein „Bären-Ticket“ als willkürlich gewählt und fühlt sich aufgrund seines Alters diskriminiert. „Die Altersgrenze ist ungerecht, zudem ist 60 Jahre auch nicht das offizielle Rentenalter.“ Somit könne auch nicht von niedrigeren Einkommen gesprochen werden, argumentiert er.
Die Rheinbahn hingegen verweist auf Marktforschungen die belegten, dass nur noch 13 Prozent der über 60-Jährigen berufstätig seien. „Wir haben diese Zielgruppe ganz bewusst angesprochen und erhoffen uns eine bessere Auslastung zwischen 9 und 12 Uhr“, so ein Sprecher der Bahn. Ob damit nun der Rechtsanwalt diskriminiert werde oder nicht, entscheidet das Gericht am 11. Mai.
Quelle:
www.welt.de
Bildquelle:
www.pixelio.de
Foto: Erich Westendarp
Lesen Sie mehr zum Thema:
www.seniorenland.com/news/radmobil
www.seniorenland.com/news/marktchance

Gerd Spranger - Presse & Medien
Tags: Alter, anwalt, Diskriminierung, nahverkehr, Senioren, ticket
