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4. Juni 2009Kasse zahlt nicht für Unterhose
„Kassen zahlen nicht für gepolsterte Unterhosen“ war jüngst in einer Pressemeldung zu lesen. Hinter der humorvoll anmutenden Meldung verbirgt sich aber ein ernster Hintergrund. Denn „die Polsterung vermindere bei ältern Menschen die Gefahr eines Oberschenkelhalsbruches, der lebensbedrohliche Folgen haben kann“, argumentiert das Unternehmen Rölke Pharma GmbH aus Hamburg. Eine einfache Verordnung durch den Arzt ist nach dem Urteil das Bundessozialgerichts (BSG) ausgeschlossen (Az.:B3KR11/07R). Die Richter befürworten aber eine Aufnahme der „Hüftschutzhosen“ in das Hilfsmittelverzeichnis der Pflegeversicherung. Dem Verfahren war ein seit 1998 dauernder Rechtsstreit vorausgegangen. Damals lehnte man die Aufnahme in das Hilfsmittelverzeichnis der Krankenversicherung ab.
Quelle: Carekonkret
Dominik Birgelen
Geschäftsführer
Tags: Hilfmittel, Hüftschutzhose, Krankenkasse, Krankenversicherung

