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22. November 2009Kaffeefahrten zum Abzocken
Man kennt sie seit vielen Jahren. Scheinbar gesellige Kaffeefahrten, fast geschenkt, mit Busfahrt, Essen und einem Geschenk obendrauf. Die „Übergabe“ erfolgt oft im Hinterzimmer eines Landgasthofes, der selbst erst auf der Reise bekannt gegeben wird. Auf Handys solle während der Fahrt und auch beim „Geschenke-Nachmittag“ verzichtet werden, schließlich soll die Verkaufsschau ungestört bleiben. Zielgruppe und Opfer sind meist Senioren.
Foto: Rainer Sturm/pixelio.de
Die Kripo in Offenbach hat jetzt einen „Abzocker-Ring“ gesprengt. Eine Firma hatte damit geworben, nicht ausgezahlte Gewinnspiel-Preise eingeklagt zu haben. Man wolle jetzt das Geld übergeben und lädt zur Übergabe ein. Dazu gäbe es noch eine Expresso-Maschine, einen Flachbild-TV und Verpflegung. Eben typische Kaffeefahrt-Lockangebote.
Diesmal aber war auch ein Kommissar vom Betrugskommissariat mit dabei. Er stoppte die Show und die Organisatoren blieben auf ihren Kosten sitzen. Das ist leider die Ausnahme, obwohl sich Stimmen erheben, die einen besseren Schutz für Senioren gegen solche „Übergriffe“ fordern. So der Vize-Bundesvorsitzende der Senioren Union, Leonhard Kuckart (CDU): „Die Senioren in Deutschland sind Betrügern oft ausgeliefert, da ist auch der Verbraucherschutzminister gefordert. Denkbar wäre die Verabschiedung eines Seniorenschutzgesetzes analog zum Jugendschutzgesetz, damit Betrüger wie Anbieter von Kaffeefahrten bei älteren Mitbürgern keine Chance mehr haben.“
Erfolg hatte die Zeitung „BILD“ auch beim Einklagen von versprochenen Gewinnen. In der Urteilsbegründung (Aktenzeichen 226 C 238/08) steht unter anderem: Die Firma „hat eine Gewinnzusage abgegeben (…) Für die Ankündigung ist es ausreichend, dass der Eindruck des Gewinns erweckt wird.“ Das bedeutet: wer einen Gewinn vorgaukelt, muss ihn auch auszahlen. Für BILD ein wegweisendes Urteil!
Quelle: www.bild.de
Bildquelle: www.pixelio.de Foto: Rainer Sturm
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Gerd Spranger - Presse & Medien
