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7. August 2009Hilfe bei der Patientenverfügung

Seit Juli 2009 herrscht bei „Patientenverfügungen“ endlich Rechtssicherheit. Die neue Regelung verschafft dem vorab formulierten Willen eines Patienten weitgehende Gültigkeit, wenn er sich nicht mehr selber äußern kann. Damit ist sie immer mehr zu einem „Muß“ geworden, denn treffen kann es jeden, ob alt oder jung.
Jetzt gibt es einen neuen Ratgeber von einer Arbeitsgemeinschaft von Finanz- und Versicherungsexperten. Sie enthält Empfehlungen zur Formulierung, verschiedene Vordrucke für die Verfügung und Vollmachts-Dokumente. Der Ratgeber steht als Pdf kostenlos unter http://www.arbeitsgemeinschaftfinanzen.de zum Download zur Verfügung. Auch die Deutsche „Hospiz-Stiftung“ hat eine eigene Schiedsstelle zu Patientenverfügungen eingerichtet. Sowohl Angehörige als auch Ärzte können dort die Hilfe von Experten in Anspruch nehmen. Dieser Service ist gebührenfrei unter www.die-schiedsstelle.de abzurufen.
Quelle: CAREkonkret
Bildquelle: www.pixelio.de
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Gerd Spranger
Presse & Medien
Tags: Krankenhaus, Patienten, Pflege, Senioren, verfügung
