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30. Juli 2008Diskriminierung im Alter

Logo: Büro gegen Altersdiskriminierung

Auf den Internetseiten des “Büros gegen Altersdiskriminierung” ist die umfassendste Seite zum Thema Diskriminierung im Alter entstanden. Im Jahr 2007 konnte die Seite über eine Million BesucherInnen verzeichnen, was das Interesse einer breiten Öffentlichkeit am Thema schlussfolgern lässt. Das umfangreiche Archiv beinhaltet zahlreiche Fallbeispiele und aktuelle Kommentare die seit 1999 gesammelt wurden.

Die Initiative will dazu ermutigen, gegen diskriminierende Verhaltensweisen, Vorschriften oder Regelungen vorzugehen und diese publik zu machen. Jeder kann seine Erlebnisse auf der Internetseite schildern und die Erfahrungen anderer kommentieren.

So wird z.B. darüber berichtet, dass bei einer namentlich genannten Bank kein Aufsichtsrat gewählt werden kann, der älter als 67 Jahre ist. Zurecht meint der Verfasser, dass es die Angelegenheit der Mitgliederversammlung sein sollte, wer in den Aufsichtsrat gewählt wird und wer nicht. Menschen, die das Alter von 67 Jahre übertroffen haben, sind nach der vorliegenden Satzung nicht mehr voll geschäftsfähig und von der Wahl ausgeschlossen.

Ein weiteres Beispiel ist ein bekannter Cash & Carry-Markt. Der Branchenriese bewirbt die Vorteile des Leasings, weil die Liquidität erhalten bleibt, grenzt das Alter derjenigen, die in den Genuss des Angebots kommen können aber ein: „Mindestalter für Leasingnehmer 21 Jahre, Höchstalter 65 Jahre“, heißt es im Original-Wortlaut. Für viele Menschen ist das ein Skandal. Sie fühlen sich diskriminiert und ausgegrenzt.

Das Büro gegen Altersdiskriminierung verleiht seit dem Jahr 2000 alle zwei Jahre auch den Ehrenpreis “Die Goldene Falte”. Als preiswürdig gelten Projekte, Aktivitäten, Berichte oder Werbungen, die ein klischeefreies Altersbild fördern oder vermitteln. Es geht also NICHT darum, wer die Best Ager am besten bedient. Zur Wahl für das Jahr 2008 steht unter anderem die österreichische Ministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, Dr. Andrea Kdolsky. Dank ihrer Initiative wurde die starre Altersgrenze für BlutspenderInnen in Österreich aufgehoben. Seit dem 20.6.2008 ist nicht mehr die Höhe des Lebensalters entscheidend dafür, ob jemand Blut spenden darf oder nicht. Die starre Altersgrenze nach oben gibt es - anders als in Deutschland (!), nicht mehr. Als einziger Maßstab zur Beurteilung von potentiellen SpenderInnen gilt nun der individuelle Gesundheitszustand.

Die Initiative möchte folgende Forderungen durchsetzen:
>Solidarität zwischen den Generationen
>Gleichberechtigte Teilhabe aller Altersgruppen am politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Leben
>Erweiterung von Artikel 3 Grundgesetz um den Begriff „Lebensalter”
>Verbot von Altersdiskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen
>Verbot struktureller, systembedingter Diskriminierungen z.B. bei der Gesundheitsversorgung, bei staatlichen und privaten Alterssicherungssystemen, in der Pflege, im Öffentlichen Raum, im ÖPNV.
>Flexibles Renteneintrittsalter statt Zwangspensionierung
>Förderung positiver Altersbilder und neuer Altersrollen
>Keine Verpflichtung älterer Menschen zur ehrenamtlichen Arbeit

Sie finden den Internetauftritt der Initiative hier: http://www.altersdiskriminierung.de/.

Wie steht es bei Ihnen? Haben Sie selbst schon diskriminierende Vorfälle erlebt oder von Bekannten und Angehörigen gehört? Schreiben Sie uns doch einfach Ihre Erfahrungen als Kommentar zu diesem Blog-Beitrag.

Dominik Birgelen
Dominik Birgelen
Geschäftsführer

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